In Deutschland gibt es in den verschiedensten Branchen zahlreiche Unternehmen, die ihren Kunden bestimmte Dienste und Produkte anbieten. Da das Land über eine umfangreiche Bürokratie verfügt, haben die Unternehmen im Land bestimmte Pflichten zu erfüllen. Zu diesen Pflichten zählt auch, dass die Unternehmen bei ihrer Gründung im Handelsregister gemeldet werden müssen. Neben dem Handelsregister gibt es auch noch andere Branchenbücher, die die verschiedenen Firmen führen. Wir stellen Sie Ihnen einmal näher vor.
So finden Sie ein Unternehmen schnell und einfach
Am besten finden Sie ein Unternehmen schnell und einfach im offiziellen Handelsregister Deutschlands. Dies ist ein durch den Staat geführtes Branchenverzeichnis, in dem fast alle Unternehmen zu finden sind.
Generell ist fast jeder Gründer eines Unternehmens verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dieses Register ist ein öffentliches und bundesweit bestehendes Verzeichnis. Es wird durch die einzelnen lokalen Registergerichte geführt und speichert Einträge über sogenannte Kaufleute. Wer ein Kaufmann ist, wird in Deutschland durch ein Gesetz geregelt. Geteilt ist das Handelsregister in zwei Teile. Teil A enthält dabei Daten über eingetragene Kaufleute, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine. Teil B wiederum enthält Informationen über Kapitalgesellschaften wie UGs, AGs und GmbHs.
Erst durch den Eintrag in das Handelsregister wird ein Unternehmen zu einer Firma und erhält damit den jeweiligen Rechtsstatus. Es unterliegt den Bestimmungen, die im Handelsgesetzbuch festgelegt werden.
„Um ein Unternehmen zu finden, können Sie direkt im Handelsregister suchen. Daneben steht auch noch das sogenannte Unternehmensregister zu Verfügung, das ebenfalls Informationen über Firmen in Deutschland enthält. Beide Datenbanken sind vom deutschen Staat geführt und offizielle Informationsquellen, die aber nicht immer kostenlos sind. Es gibt noch private Datenbanken, die jedoch keinen Rechtsanspruch begründen und im Zweifel fehlerhaft sein können. Diese Datenbanken sollten Sie mit einer gewissen kritischen Distanz betrachten.
Aufnahme ins Handelsregister
Für die Aufnahme im Handelsregister müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen zählt die Namensprüfung durch die Industrie- und Handelskammer sowie eine Beurkundung durch den Notar. Dadurch wird sichergestellt, dass ein Unternehmen nicht einen bereits vorhandenen Namen wählt. Daneben muss noch ein Geschäftskonto erstellt werden, von dem aus auch die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister entrichtet werden müssen.